Georg Schmitz, Vorsitzender des Ausschusses für Mobilität, Umwelt, Klimaschutz der Stadt Düren
Brief an die Betriebe des Garten-Landschaftsbaues in der Region Düren
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe zufällig Ihre Werbung auf Facebook gesehen und möchte Ihnen deshalb schreiben.
Immer öfter sind in unserer Region vor Häusern die so genannten Schottergärten zu sehen, obwohl diese nicht nur problematisch, sondern auch verboten sind.
Viele dieser Flächen entstehen mit Unterstützung von Betrieben, die deshalb eine große Mitverantwortung haben, wie unsere Städte in Zukunft aussehen.
Ich bin mir sicher, dass der allergrößte Teil der Betriebe am liebsten grüne Gärten mit Aufenthaltsqualität und ökologischem Wert bauen möchte – aber trotzdem sieht man v.a. in Neubaugebieten jede Menge Schotterflächen.
Ich möchte Sie mit diesem Brief eindringlich bitten, die Kunden gut zu beraten, auf das Verbot von Schottergärten hinzuweisen und keine solchen Arbeiten durchzuführen! Dafür danke ich vorab ganz herzlich.
Nachfolgend zitiere ich auszugsweise einen Text des Verbandes Wohneigentum NRW zu Vorgärten und der aktuellen und zukünftigen Rechtslage. Die komplette Fassung steht hier: Link: Schottergarten-Verbot in NRW: Diese Regeln gelten (wohneigentum.nrw)
Zunächst: Schottergärten sind nicht pflegeleicht.
Schottergärten bieten auch keinen Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Schon der Name ist eine Farce: „Was wir als Schottergarten kennen, hat nichts mit einem Garten zu tun. Denn als Garten bezeichnet man ein Stück Land, das bepflanzt wird.“ Philippe Dahlmann spricht hier eher von Steinwüsten. Wo es keine Pflanzen gibt, fehlt die Nahrung für Insekten. Wo Insekten fehlen, gibt es weniger Bestäubung und damit weniger pflanzliche Vielfalt. Letztendlich gehen durch den Verlust von Grünflächen auch Nahrungsgrundlagen für Mensch und Tier verloren. Außerdem tragen Pflanzen dazu bei, Wasserkreisläufe im Boden aufrecht zu erhalten und sorgen durch ihre Verdunstung für die Kühlung der Umgebung. Heißt im Umkehrschluss, dass sich die Steinwüsten negativ auf das Kleinklima im Wohnumfeld auswirken. Denn Steine (wie Schotter und Kies) heizen sich schnell auf und speichern die Wärme lange. So kommt es zu Hitze-Rückstrahlungen rund um das Gebäude.
Weil zudem der Schatten von Pflanzen fehlt, können sich Schottergärten im Hochsommer auf bis zu 70 Grad erhitzen. Nachts kühlt es in der Umgebung nur sehr langsam ab. Das ist eine Belastung für Tiere – und Menschen! Denn: Auch für Sie selbst ist der entstehende Hitzestau bei immer heißer werdenden Sommern alles andere als angenehm! Schlaflose Nächte sind vorprogrammiert.
Gerade bei Starkregen können Schottergärten deshalb eine echte Gefahr darstellen“. Fazit: In Zeiten des Klimawandels mit seinen zunehmenden Hitzesommern und Starkregenereignissen sind Schottergärten keine gute Grundlage für ein lebenswertes und umweltfreundliches Wohnumfeld. Deshalb hat NRW schon seit 2018 in seiner Landesbauordnung festgelegt, dass das Anlegen von Schottergärten im Grunde genommen verboten ist. Doch die Regelung war bisher schwer durchsetzbar. Zudem wurde es von den Kommunen unterschiedlich ausgelegt. Das wird sich ab Januar 2024 ändern.
Sind Schottergärten und Kunstrasen in ganz NRW verboten?
Ja, spätestens seit 2019 gilt in der Landesbauordnung ein Begrünungsgebot. Streng genommen gilt dieses Gebot sogar schon seit 2000. Konkret steht in der Landesbauordnung: nicht überbaute Flächen müssen wasseraufnahmefähig gestaltet und begrünt werden. Ausgenommen sind Flächen, die für eine andere zulässige Nutzung gebraucht werden: etwa zulässige Stellplätze, Einfahrten oder Unterstände für Mülltonnen. Auch über viele Bebauungspläne wurde in der Vergangenheit festlegt, dass Schotterungen unzulässig sind.
Ab 1.1.2024 kam nun eine begriffliche Klarstellung in die Landesbauordnung:
Schotterungen und Kunstrasen sind keine zulässige Gestaltung von nicht überbauten Flächen. Im Klartext: Schottergärten und auch Kunstrasen waren in NRW schon lange verboten – die neue Landesbauordnung stellt das jetzt nur noch einmal ganz explizit klar und will so letzte Zweifel aus dem Weg räumen. Daraus ergibt sich auch: Das Verbot galt auch schon vorher, also auch für bereits bestehende Schottergärten. Das Begrünungsgebot gilt in ganz NRW!
Welche Strafe droht, wenn ich einen Schottergarten anlege?
Die meisten Städte in NRW ordnen bislang selten einen Rückbau an. Schottergärten werden wegen des Verstoßes gegen die Landesbauordnung oder kommunale Vorschriften auch noch relativ selten als Ordnungswidrigkeit geahndet. Aber beides sind durchaus denkbare Mittel der Gemeinden.
Die Städte können Ordnungsgelder verhängen oder sogar den Rückbau verlangen. Viele Städte setzen aber eher auf Information, Aufklärung und positive Anreize. Man kann die neuerliche Änderung der Landesbauordnung durchaus als Warnschuss verstehen.
Beim Verband Wohneigentum und an verschiedenen anderen Stellen finden Bürger*innen Hinweise zur pflegeleichten Gestaltung von Vorgärten.
Ein bepflanzter Garten ist nicht nur gut fürs Klima, sondern deutlich pflegeleichter als gedacht. Dazu muss man sich nur mit den Standortfaktoren auseinandersetzen und ein wenig vorplanen – schon ist der Aufwand später sehr gering.
Ich würde mir sehr wünschen, dass Sie diese Information bestmöglich auch an Ihre Kundinnen und Kunden vermitteln. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen - Georg Schmitz
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